Mein Arbeitgeber / Amt zahlt meinen Umzug. Geht das auch?

Wenn der Arbeitgeber oder das Amt zahlt, rechnen die Umzugsfirmen auch direkt mit dem entsprechenden Amt oder Unternehmen ab. Dafür brauchen Sie nur eine Kostenübernahmebescheinigung bei der Umzugsfirma vorlegen.


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