Category: Faq-move
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Ist mein Umzug auch versichert?
Ihr Hab und Gut ist mit einer Standardversicherung von 620 Euro je Kubikmeter versichert. Das können wir mit unserem Qualitätsversprechen garantieren. Zusatzversicherungen, wie Neuwertversicherungen oder höhere Versicherungen, können jeder Zeit vor dem Umzug abgeschlossen werden.
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Kann ich meinen Umzug auch ohne genaue Entladeadresse eintragen?
Wenn Ihre genaue Adresse noch nicht bekannt ist, aber der Ort schon feststeht, können Sie gern schon mal unverbindlich Angebote einholen.
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Mein Arbeitgeber / Amt zahlt meinen Umzug. Geht das auch?
Wenn der Arbeitgeber oder das Amt zahlt, rechnen die Umzugsfirmen auch direkt mit dem entsprechenden Amt oder Unternehmen ab. Dafür brauchen Sie nur eine Kostenübernahmebescheinigung bei der Umzugsfirma vorlegen.
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Kann ich auch per Überweisung zahlen?
Viele Firmen akzeptieren auch Überweisungen. Einige davon aber nur in Vorkasse. Bei manchen Unternehmen können Sie auch mit Karte am Umzugstag zahlen.
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Ist eine Barzahlung bei Umzügen normal?
Die Barzahlung am Umzugstag ist eine der gängigen Zahlungsarten. Meistens wird die erste Hälfte bei der Beladung gezahlt und die zweite Hälfte bei der Entladung.
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Bieten Sie auch Vor-Ort-Besichtigungen an?
Bei Umzügen unter 100 km ist das absolut üblich. Bei Umzügen ab 100 km kommt es immer darauf an, wo die Firmen, die ein Angebot abgeben, herkommen. Wenn Sie auf eine Vor-Ort-Besichtigung bestehen, können wir gern unser Netzwerk aktivieren und nach Möglichkeiten für Sie suchen.
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Bieten Sie auch Lagermöglichkeiten an?
Ja. Gern können wir für Sie ein individuelles Angebot mit Lageroptionen kalkulieren lassen.
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Sind Umzüge in Länder außerhalb der EU steuerpflichtig?
Nein. Umzüge in Länder außerhalb der EU (z.B. in die Schweiz oder nach Norwegen) sind von der Steuer befreit.
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Was kostet mein Umzug?
Da jeder Umzug individuell ist, können wir diese Frage nicht pauschal beantworten. Stellen Sie Ihre Anfrage bei uns ein und Sie bekommen unverbindliche Angebote.
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Kann ich meinen Umzug von der Steuer absetzen?
Wenn es ein Umzug aus beruflichen Gründen ist, kann dieser von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dafür eine Rechnung vorliegen und diese per Überweisung – und nicht bar – beglichen werden.