Wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall oder aufgrund einer Behinderung aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen und Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Außergewöhnliche Belastung bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen
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