Im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie Umzugskosten von der Steuer absetzen, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen. Pro Jahr können Sie 20 % Ihrer Umzugskosten steuerlich geltend machen, jedoch maximal 4.000 Euro.
Privat begründeter Umzug
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