Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen und als Werbungskosten auszeichnen. Ein berufsbedingter Umzug ist wie folgt definiert:
- Verkürzter Arbeitsweg
Durch den neuen Wohnort sparen Sie für Ihren Arbeitsweg jeweils mindestens eine halbe Stunde ein, insgesamt also eine Stunde täglich. Entscheidend ist dabei die Zeitersparnis und nicht die Wegstrecke. Geben Sie als Fahrtzeit einen Durchschnittswert eines Routenplaners an.
Bei Ehepartnern müssen Sie die jeweiligen Arbeitswege getrennt betrachten. Sie können daher die eingesparte Zeit beider Partner nicht addieren, um gemeinsam auf eine Stunde zu kommen.
- Arbeitsplatzwechsel
Sie treten eine neue Stelle in einer neuen Stadt an oder Ihr Arbeitgeber zieht um? Auch in diesem Fall ist Ihr Umzug beruflich begründet und die Umzugskosten sind damit steuerlich absetzbar. - Verbesserte Arbeitsbedingungen
Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erkennt das Finanzamt in Einzelfällen als berufsbedingten Umzugsgrund an. - Rückkehr aus dem Ausland
Sie haben im Ausland gelebt und kehren nun für eine Arbeitsstelle zurück nach Deutschland. Auch dann können Sie Umzugskosten absetzen.
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