Die Ummeldung in einer anderen Stadt ist in der Regel kostenlos. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt oder ein Bürgerbüro der Gemeinde. Für die Ummeldung benötigen Sie neben einem gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres neuen Vermieters.
In manchen Fällen verlangt die Behörde eine Gebühr von rund 10 Euro.
Halten Sie unbedingt die Ummeldefrist von 2 Wochen nach dem Umzug ein! Verstreicht diese Frist, drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.
Wenn Sie ein Auto ummelden, veranschlagt die Kfz-Zulassungsstelle eine Gebühr von 20 bis 70 Euro.
Zwischen 20 und 70 Euro sollten Sie für das Ummelden von Strom, Gas und Telefon einplanen.
Mit einem Nachsendeauftrag für ca. 25 Euro wird Ihre Post ein halbes Jahr lang über die alte Adresse weitergeleitet.
Gut zu wissen: Falls Sie mit einem Hund umziehen, müssen Sie das Tier ebenfalls ummelden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt zuständig ist.
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