Tipps für Umzugsunternehmer: Bessere Angebote schreiben für mehr Aufträge

Jeder Unternehmer freut sich, wenn sich ein potenzieller Kunde meldet und Interesse an seinen Dienstleistungen zeigt. Bevor Sie jedoch den Auftrag erhalten, müssen Sie zunächst ein attraktives Angebot schreiben. Ist dies nicht aussagekräftig und verlockend formuliert, bekommt bei der Fülle an Mitbewerbern jemand anderes den Zuschlag. Lesen Sie, worauf es bei der Erstellung eines Angebots ankommt und was Sie noch berücksichtigen müssen.

Individuell statt von der Stange

Schreiben Sie ihr Angebot so, dass sich der Empfänger konkret angesprochen fühlt. Vermeiden Sie unbedingt Schreibfehler bei Name und Anschrift des Kunden und signalisieren Sie, dass Sie sich mit seinem Anliegen beschäftigt haben. Was möchte der potenzielle Auftraggeber von Ihnen, welche Ziele verfolgt er und wie kann Ihr Unternehmen dazu beitragen, diese zu erreichen? Wenn Sie auf diese Punkte eingehen, fühlt sich der Kunde mit seinen Bedürfnissen ernst genommen und Sie gewinnen sein Vertrauen.

Tipp: Lesen Sie sich die Auftragsbeschreibung oder die Notizen des Gesprächs mit dem Interessenten aufmerksam durch, um seine Vorstellungen zu erfassen. Ist etwas unklar, lohnt es sich, nachzufragen. Suchen Sie im Zweifelsfall den Austausch mit dem Umzugsberater.

Werben Sie für sich

Sie sollten in Ihrem Angebot klar benennen, was der Kunde erwarten kann – jedoch nicht nur in Form einer Auflistung kompliziert klingender Dinge mit einem Preis als Abschluss. Verzichten Sie auf Fachbegriffe und erklären Sie kurz und prägnant, warum Ihre Dienstleistung den Empfänger zufrieden stellen wird. Überlassen Sie es nicht dem Kunden, Ihre Stärken und Vorzüge zu erahnen, sondern nutzen Sie das Angebot bewusst als letzten Schritt des Verkaufsprozesses. Wenn Sie dem Interessenten glaubhaft vermitteln, dass sie seine Erwartungshaltung in allen Punkten erfüllen, ist ihre Chance größer, den Auftrag zu erhalten.

Preise nennen, aber später

Schlüsseln Sie Ihre Leistungen in Einzelposten für den potenziellen Auftraggeber auf. Was genau bekommt er für sein Geld? Natürlich müssen Sie Preise nennen. Aber diese sollten nicht zu früh ins Bewusstsein des Kunden treten. Schildern Sie also erst, warum Sie das richtige Unternehmen für den Auftrag sind, bevor Sie sagen, was die Zusammenarbeit kostet.

Ein Türöffner am Schluss

Wenn der Preis als sensibelster Punkt Ihres Angebots verhandelt ist, können Sie dem Kunden gern noch etwas anbieten. Wie wäre es mit einem kostenfreien Extraservice, beispielsweise einem Rabatt bei schneller Zusage oder für den nächsten Auftrag? Auch das Angebot eines kostenlosen Zusatz-Volumens ist denkbar. Das muss Sie nicht viel kosten, hat aber eine große Wirkung auf den Auftraggeber und kann die Tür für eine weitere Zusammenarbeit aufstoßen.

Das sollte ein gutes Angebot noch enthalten

Nennen Sie nicht nur Ihre Leistungen und den Preis, sondern auch das aktuelle Datum und eine Frist für die Gültigkeit des Angebots, wenn sich die Kosten durch Terminverschiebungen ändern können. Für mehr Transparenz sollten Sie im Angebot festhalten, wie lange Sie für die Durchführung des Auftrags voraussichtlich benötigen. Führen Sie unbedingt auf, wie die Bezahlung erfolgen soll – z.B. dass die Zahlung direkt vor Ort erfolgt und nicht auf Rechnung. Vergessen Sie nicht, im Angebot auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verweisen und diese mitzuschicken. Darin können Sie auf besondere Haftungsausschlüsse hinweisen oder erklären, wie Ihr Unternehmen verfährt, wenn Dienstleistungen nicht im festgeschriebenen Zeitraum erbracht werden.

Verbindlichkeit zählt

Ihr Angebot ist eine so genannte einseitige Willenserklärung. Das heißt, dass Sie dem potenziellen Auftraggeber die genannten Leistungen verbindlich zum angegebenen Festpreis anbieten. Wird das Angebot mit allen Positionen so angenommen, kommt ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Kunden zustande und Sie können mit der Umsetzung des Auftrags beginnen.

Auftragsbestätigung bei unverbindlichen Angeboten

Übrigens: Sie können für Ihren potenziellen Kunden auch ein unverbindliches Angebot erstellen. Dann müssen Sie dem Auftraggeber noch einmal eine Bestätigung senden, wenn er es annehmen möchte. Kennzeichnen Sie diese Form des Angebotes entsprechend, indem Sie schon zu Beginn der Aufzählung aller Leistungen die Begrifflichkeiten „unverbindlich“ oder „freibleibend“ verwenden.


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