{"id":2391,"date":"2020-03-13T14:28:00","date_gmt":"2020-03-13T14:28:00","guid":{"rendered":"http:\/\/up-wordpress.umzugspreisvergleich.de\/?p=2391"},"modified":"2023-11-09T10:14:58","modified_gmt":"2023-11-09T10:14:58","slug":"haften-im-schadensfall","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/up-wordpress.umzugspreisvergleich.de\/?p=2391","title":{"rendered":"Sch\u00e4den am Umzugsgut? So haften Sie als Unternehmer"},"content":{"rendered":"\n<p>Als Umzugsunternehmer sind Sie f\u00fcr den sicheren Transport des Umzugsguts Ihrer Kunden verantwortlich. Wer haftet bei Sch\u00e4den \u2013 und welche Pflichten hat der Auftraggeber, damit der Umzug gelingt? Umzugspreisvergleich erkl\u00e4rt alles Wichtige zur Haftung bei Umzugsunternehmen und nennt Gr\u00fcnde f\u00fcr den Haftungssauschluss.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umzugsunternehmen haben eine Obhutspflicht<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Umzugsunternehmen haben Sie eine Obhutspflicht gegen\u00fcber dem Umzugsgut und m\u00fcssen dieses vor Diebstahl und Besch\u00e4digung sch\u00fctzen. Grunds\u00e4tzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss daf\u00fcr haften \u2013 und der M\u00f6belspediteur haftet als Frachtf\u00fchrer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Obhutspflicht bezieht sich auch auf den Ab- und Aufbau von M\u00f6beln sowie das Verladen von Umzugsgut. Ihr Umzugsunternehmen haftet dabei f\u00fcr alle Personen, die f\u00fcr Sie t\u00e4tig sind, also Fahrer, M\u00f6belpacker und B\u00fcroangestellte. Als Verursacher m\u00fcssen Sie im Schadensfall f\u00fcr alle kaputten Gegenst\u00e4nde in den Kartons sowie s\u00e4mtliche Sch\u00e4den an M\u00f6beln, im Treppenhaus und ggf. in den Aufz\u00fcgen aufkommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aber:<\/strong>&nbsp;Ihr Umzugsunternehmen kann nur f\u00fcr die Sch\u00e4den belangt werden, die zu 100 Prozent von Ihren Mitarbeitern verursacht und nicht vom Kunden beeinflusst wurden \u2013 beispielsweise durch dessen Mithilfe beim Packen der Kartons oder dem Verladen. Hilft der Kunde mit, erlischt der komplette Versicherungsschutz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die H\u00f6he des Schadensersatzes<\/h2>\n\n\n\n<p>Wurde Umzugsgut vollst\u00e4ndig zerst\u00f6rt oder unbrauchbar, ist das Umzugsunternehmen zu einem Wertersatz in Geld verpflichtet. Der Haftungsh\u00f6chstbetrag betr\u00e4gt 620 Euro pro besch\u00e4digtem oder verlorenem Kubikmeter Umzugsgut, festgelegt in \u00a7451e Handelsgesetzbuch. Auf die M\u00f6glichkeit einer besonders vereinbarten h\u00f6heren Haftung \u2013 die der Kunde extra bezahlen muss \u2013 sollten Sie als Umzugsunternehmer hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Hinweise und Absprachen bez\u00fcglich der Haftung sollten Sie sich vom Kunden immer schriftlich geben lassen. Bei hochwertigem Umzugsgut oder h\u00f6heren Versicherungssummen sollte zusammen mit dem Frachtf\u00fchrer ein Vorschadensprotokoll wie auch Nachschadensprotokoll aufgenommen werden \u2013 in der Regel bei einer gemeinsamen Wohnungsbegehung. Beispielsweise werden bei Packleistungen Vorsch\u00e4den an Porzellan mit einem speziellen Stift markiert. Vorlagen f\u00fcr entsprechende Protokolle stellt Umzugspreisvergleich Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung, wenden Sie sich daf\u00fcr einfach an Ihren Firmenberater.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gr\u00fcnde f\u00fcr den Haftungsausschluss<\/h2>\n\n\n\n<p>Von der Haftung befreit sind Sie als Umzugsunternehmen dann, wenn der Verlust oder die Besch\u00e4digung der Fracht nicht auf Ihr Fehlverhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, sondern auf Beeinflussung durch den Kunden. Hat der Auftraggeber das Transportgut beispielsweise ungen\u00fcgend verpackt oder beim Verladen seiner M\u00f6bel selbst mitangepackt und dabei einen Schaden verursacht, wird er selbst in die Pflicht genommen. Um Schadensersatz von Ihnen fordern zu k\u00f6nnen, m\u00fcsste der Kunde den Gegenbeweis erbringen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Haftungsausschluss bei h\u00f6herer Gewalt<\/h2>\n\n\n\n<p>Um sich vor \u201eunabwendbaren Ereignissen\u201c zu sch\u00fctzen, k\u00f6nnen Sie in Ihren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt ausschlie\u00dfen. Darunter fallen zum Beispiel Sch\u00e4den, die durch starke Regenf\u00e4lle, Sturm oder Erdbeben entstehen oder die durch Dritte verursacht wurden, die aufgrund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nehmen Sie auch den \u201eHaftungsausschluss bei Unvermeidbarkeit\u201c in Ihre Gesch\u00e4ftsbedingungen auf. Damit ist die Haftung des Frachtf\u00fchrers ausgeschlossen, wenn er die Umst\u00e4nde auch bei gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, die zum Verlust, zur Besch\u00e4digung oder zur Lieferfrist\u00fcberschreitung gef\u00fchrt haben (\u00a7 426 HGB). Das ist beispielsweise bei h\u00f6herer Gewalt oder Unf\u00e4llen der Fall, auf die der Frachtf\u00fchrer keinen Einfluss hat. Die Beweislast f\u00fcr die Unvermeidbarkeit liegt jedoch beim Frachtf\u00fchrer.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Haftung bei grpber Fahrl\u00e4ssigkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Umzugsunternehmen k\u00f6nnen sich nicht auf Haftungsausschl\u00fcsse berufen, wenn Mitarbeiter grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben und offenkundig ist, dass beim Transport oder Verladen die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Kommt beispielsweise in Ihrem Unternehmen ein angetrunkener Fahrer zum Einsatz und es entsteht ein Transportschaden durch Vollbremsung, k\u00f6nnen Sie sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Auch wenn das Umzugsgut vom Auftraggeber schlecht gepackt wurde, spielt das in diesem Fall keine Rolle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Umzugsunternehmer sind Sie f\u00fcr den sicheren Transport des Umzugsguts Ihrer Kunden verantwortlich. Wer haftet bei Sch\u00e4den \u2013 und welche Pflichten hat der Auftraggeber, damit der Umzug gelingt? 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